1. Warenrückname:
Der Lieferant nimmt alle gelieferten, vollen und sortenreine Kästen zurück. Die Kästen dürfen nicht verschmutzt oder die Etiketten beschädigt sein.
2. Verlust:
Bei Verlust von Festzubehör wird dieses vom Lieferanten zum Neuwert berechnet.
Der Mieter haftet für das Zubehör vom Zeitpunkt der Anlieferung bis zur Abholung durch den Lieferanten.
3. Haftung:
Der Veranstalter übernimmt bei Übergabe des Festmaterials auch die Haftung. Der Veranstalter muss für einen ausreichenden Versicherungsschutz während der Veranstaltung sorgen.
4. Diebstahl:
Der Veranstalter muss Vorkehrungen treffen um den Diebstahl vom Festmaterial oder Getränken zu verhindern. Gestohlenes Material wird vom Lieferanten in Rechnung gestellt.
5. Beschriften und bekleben:
Es ist verboten Festmaterial zu beschriften und zu bekleben.
6. Festmobilar:
Ausschankwägen, Garnituren, Gläser, etc. müssen vorgereinigt zurückgegeben werden.
Größere Nachreinigungen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
7. Leergut:
Das Leergut muss sortiert zurückgegeben werden.
1. Grillen
Garnituren dürfen ohne ausreichende Abdeckung nicht als Grillgestell verwendet werden.
Das Fett und die Wärme machen die Garnitur unbrauchbar.
2. Reißnägel:
In die Garnituren dürfen keine Reißnägel oder Klammern gedrückt werden.
Das Entfernen wird nach Aufwand berechnet.
3. Defekte Garnituren:
Nur reklamierte Garnituren vor der Veranstaltung werden als defekt anerkannt.
4. Preise:
Sämtliche Preise sind Nettopreise, zzgl. der gesetzl. MwSt. Bei den Handelswaren sind Preisanpassungen möglich.