Nutzungsbedingungen für Festmaterial & sonstige Kosten

Allgemeines

1. Warenrückname:

 

Der Lieferant nimmt alle gelieferten, vollen und sortenreine Kästen zurück. Die Kästen dürfen nicht verschmutzt oder die Etiketten beschädigt sein.

 

2. Verlust:

Bei Verlust von Festzubehör wird dieses vom Lieferanten zum Neuwert berechnet.

Der Mieter haftet für das Zubehör vom Zeitpunkt der Anlieferung bis zur Abholung durch den Lieferanten.

 

3. Haftung:

Der Veranstalter übernimmt bei Übergabe des Festmaterials auch die Haftung. Der Veranstalter muss für einen ausreichenden Versicherungsschutz während der Veranstaltung sorgen.

 

4. Diebstahl:

Der Veranstalter muss Vorkehrungen treffen um den Diebstahl vom Festmaterial oder Getränken zu verhindern. Gestohlenes Material wird vom Lieferanten in Rechnung gestellt.

 

5. Beschriften und bekleben:

Es ist verboten Festmaterial zu beschriften und zu bekleben.

 

6. Festmobilar:

Ausschankwägen, Garnituren, Gläser, etc. müssen vorgereinigt zurückgegeben werden.

Größere Nachreinigungen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

 

7. Leergut:

Das Leergut muss sortiert zurückgegeben werden.

Garnituren

1. Grillen

Garnituren dürfen ohne ausreichende Abdeckung nicht als Grillgestell verwendet werden.

Das Fett und die Wärme machen die Garnitur unbrauchbar.

 

2. Reißnägel:

In die Garnituren dürfen keine Reißnägel oder Klammern gedrückt werden.

Das Entfernen wird nach Aufwand berechnet.

 

3. Defekte Garnituren:

Nur reklamierte Garnituren vor der Veranstaltung werden als defekt anerkannt.

 

4. Preise:

Sämtliche Preise sind Nettopreise, zzgl. der gesetzl. MwSt. Bei den Handelswaren sind Preisanpassungen möglich.

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